Letzte Aktualisierung: 16-01-2012 In einer früheren Nachricht haben wir bereits einige vorgeschlagene Änderungen der 30 Entscheidung erarbeitet. Zu diesem Zeitpunkt mussten die vorgeschlagenen Änderungen noch vom niederländischen Parlament genehmigt werden, und das Ergebnis war somit nicht ganz sicher. Die vorgeschlagenen Änderungen der 30 Entscheidungen wurden im Parlament intensiv diskutiert, und schließlich billigte das Parlament eine geänderte Fassung der vorgeschlagenen Änderungen der 30 Entscheidung. Es gibt noch Materialänderungen, die unten erläutert werden, aber die scharfen Kanten ausgeschaltet sind. Über die 30 Urteile im Allgemeinen In den Niederlanden ist das Arbeitseinkommen zu progressiven Zinsen steuerbar. Da der höchste niederländische Steuersatz 52 ist, wollte die niederländische Regierung einen Anreiz bieten, ausländische Experten in die Niederlande zu locken, indem sie eine günstige Steuerregelung für die Arbeitnehmer schaffen. Nach dieser Regelung, die 30 Urteile, wird der Arbeitnehmer auf nur 70 seines Arbeitseinkommens besteuert werden. Infolgedessen wird die effektive Steuer erheblich gesenkt (der effektive Höchstsatz wird auf 36,4 (70 52) gesenkt. Die Regel 30 steht grundsätzlich für Arbeitnehmer zur Verfügung, die den Niederlanden zugewiesen sind oder aus dem Ausland zum Zwecke der Beschäftigung in den Niederlanden angeworben werden Der Arbeitnehmer muss von einem niederländischen ansässigen Arbeitgeber oder einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt werden, der in den Niederlanden ein Lohnsteuerabzugsunternehmen ist. Voraussetzung für die Qualifizierung ist, dass der Arbeitnehmer über besondere Fachkenntnisse oder Kenntnisse verfügen muss, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt Für weitere allgemeine Informationen über die 30 Urteile, beziehen wir uns auf niederländische Expatriates Steuerregelung: die 30 herrschenden Änderungen als 1. Januar 2012 In jüngster Zeit, mit dem 2012 Budget Plan der niederländische Staatssekretär der Finanzen angekündigt, Änderungen der 30 Urteile Ab dem 1. Januar 2012 gelten folgende Änderungen: Die oben genannten Änderungen werden nachstehend ausführlicher erläutert Für Beschäftigungen in den Niederlanden, die nach dem 31. Dezember 2011 begonnen haben, wird die Höchststudienfrist von 30 Jahren auf 8 Jahre (96 Monate) beschränkt ). Das waren 10 Jahre (120 Monate). Ferner wird die derzeitige Zwischenprüfung (nach den ersten fünf Jahren, um festzustellen, ob die 30 Entscheidung für die verbleibende Bewilligungsfrist fortgesetzt werden kann) aufgehoben. Ab 2012 müssen die Anforderungen für die 30 Urteile kontinuierlich erfüllt werden. Für den Fall, dass die Anforderungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt sind, endet das Urteil zu diesem Zeitpunkt. Schließlich kann nach den neuen Vorschriften die Entscheidung nicht mehr verwendet werden, wenn die Beschäftigung in den Niederlanden aufgehört hat. Die niederländischen Steuerbehörden wollen damit die Anwendung der in den Niederlanden steuerpflichtigen Regelung über Arbeitseinkommen, die nach der Niederlassung des Arbeitnehmers in den Niederlanden (wie z. B. Bonuszahlungen oder Aktienoptionen, auch wenn diese während der niederländischen Beschäftigung bedingungslos geworden sind, ). Bitte beachten Sie, dass diese Position aufgrund eines derzeit anhängigen niederländischen Rechtsstreits noch angefochten werden kann. In der Praxis war das Erfordernis, dass ein Mitarbeiter über spezifische Fachkenntnisse verfügen muss, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt kaum verfügbar sind, nicht schwer zu erfüllen. Da es unerwünscht ist, den spezifischen Expertenwettbewerb zu leicht zu erfüllen, wird mit den neuen Regeln ein Mindestbesteuerungsniveau eingeführt. Der Mindestlohn für die Zwecke der 30 Entscheidung ist der Betrag ohne die 30 Steuerbefreiung. Eine Unterscheidung in der Mindestlohnstufe muss für verschiedene Arten von Arbeitnehmern getroffen werden. Es besteht ein allgemeines Mindeststeuersatzniveau in Höhe von 35.000 EUR (für den Fall, dass die volle 30 Vergütung statt eines niedrigeren Prozentsatzes, dh eines Bruttogehalts in Höhe von 50.000 EUR) erbracht wird. Darüber hinaus gilt für Msc (Msc), die jünger als 30 Jahre sind, eine niedrigere Mindestbesteuerungsgrundlage in Höhe von 26,605 EUR (für den Fall, dass anstelle eines niedrigeren Prozentsatzes, dh eines Bruttogehalts in Höhe von 38,007 EUR), die volle 30 Vergütung gewährt wird. Schließlich sind Wissenschaftler und Forscher von pädagogischen und subventionierten Forschungseinrichtungen von der Mindestlohnforderung ausgenommen. Wenn ein Arbeitnehmer die Gehaltsstufe erfüllt, die für seine anwendbare Situation erforderlich ist, hat er qualifiziertes Fachwissen. Bitte beachten Sie, dass es nach wie vor erforderlich ist, dass sein spezifisches Fachwissen auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum verfügbar ist und dass es von den Finanzbehörden erwartet wird, dass es für bestimmte Arbeitnehmergruppen genau beobachtet wird. Da das steuerpflichtige Gehalt für die Qualifikation des Fachwissens entscheidend ist, werden hier nicht nur das reguläre Fixgehalt, sondern auch andere Posten wie variable Gehaltsposten (zB Bonus, Aktienoptionen), steuerpflichtige Sachleistungen (z , Wohnraum) und Steuerabzüge (zB Rentenbeiträge, Beiträge des Arbeitgebers). Wenn ein Arbeitnehmer nicht das Mindestlohnniveau erfüllt, kann es eine steuerliche Planungsmöglichkeit geben, einen niedrigeren Prozentsatz der steuerfreien Vergütung im Rahmen der 30 Urteile (weniger als 30) zu gewähren, um das Mindeststeuersatzniveau zu erreichen. Für die konkrete Situation, dass die Arbeitnehmer in den Niederlanden nicht voll steuerpflichtig sind, zum Beispiel bei einer Gehaltsspaltung, wird das gesamte weltweite Arbeitseinkommen bei der Ermittlung des Mindestlohnbedarfs berücksichtigt. Darüber hinaus ist es noch nicht ganz klar, wie man mit Mitarbeitern umgeht, die Teilzeitarbeit in den Niederlanden durchführen und nicht die neuen Gehaltsstufen erfüllen. Es müssen weitere Regeln für Teilzeitbeschäftigte veröffentlicht werden. Ab dem Jahr 2012 werden alle Perioden des vorangegangenen Aufenthalts und in den Niederlanden, die in den letzten 25 Jahren vor dem Beginn der niederländischen Beschäftigung endete, von der höchsten Förderperiode von 96 Monaten abgezogen. Dies schließt fast alle niederländischen Arbeitnehmer aus, die in die Niederlande zurückkehren, um dort zu arbeiten. Darüber hinaus kann sich dies auch auf nicht niederländische Beschäftigte auswirken, die zuvor in den Niederlanden waren, da die relativ kleine Rückblickperiode von 10 bzw. 15 Jahren nun auf 25 Jahre angehoben wird. Darüber hinaus haben sich die Reduktionsregeln auch leicht verändert, wenn eine Verringerung der Förderperiode eintritt. Nur bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte in den letzten 25 Jahren führt dies zu einer Kürzung der Förderperiode. Diese Grenzwerte umfassen aus persönlichen Gründen höchstens 20 Arbeitstage in den Niederlanden pro Kalenderjahr oder maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr in den Niederlanden oder aus persönlichen Gründen maximal einen einmaligen Aufenthalt von 3 Monaten in den Niederlanden. Werden diese Schwellen überschritten, werden alle vorangegangenen Aufenthalte und Arbeiten in den Niederlanden von der höchsten Förderperiode von 96 Monaten abgezogen (jeweils in Monaten aufgerundet). Direktoren und Aufsichtsratsmitglieder holländischer Unternehmen, die das 30 Urteil erlangen wollen, stehen ebenfalls vor zusätzlichen neuen Regeln für die 30 Urteile. Frühere Beschäftigungszeiten und - begünstigungen, die in den Niederlanden nicht psychisch anwesend sind, werden als arbeitsunfähige Arbeitnehmer berücksichtigt und führen zu einer Kürzung der Bewilligungsfrist der 30 Urteile. Damit soll vermieden werden, dass Kürzungen für eine künftige Förderungsperiode für Direktoren und Aufsichtsratsmitglieder in der Vergangenheit nur auf psychische Arbeitstage in den Niederlanden beschränkt sind. Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet von 150 Kilometern von den niederländischen Grenzen leben, während mindestens 13 der 24 Monate vor Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses in den Niederlanden (zur Vermeidung der Steuerplanung), werden nicht mehr für die 30 Urteile in Betracht kommen. Als solche werden die ansässigen Steuerpflichtigen Belgiens, Luxemburgs, eines großen Teils Westdeutschlands und eines kleinen Teils Nordfrankreichs ausgeschlossen, um die 30 Entscheidung zu beantragen. Es kann auch der Fall sein, dass auch sehr kleine Teile des Vereinigten Königreichs und Dänemarks ausgeschlossen werden können, obwohl diese Regionen vom niederländischen Staatssekretär nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Der Zweck dieser Beschränkung besteht darin, zu vermeiden, dass Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer aus dem niederländischen Grenzgebiet anstelle von niederländischen gebietsansässigen Steuerpflichtigen beschäftigen, nur wegen der 30 Urteile. Das Argument dafür ist, dass es innerhalb eines Abstandes von 150 km für einen Arbeitnehmer leicht ist, in die Niederlande zu pendeln und dadurch die extra-territorialen Kosten (die 30 Entscheidungen sollen diese Kosten decken) nicht signifikant sind. Für Arbeitnehmer, die im Umkreis von 150 km an den niederländischen Grenzen wohnen, gilt die 30 steuerfreie Vergütung als zu umfangreich. Es kann argumentiert werden, dass diese Beschränkung unverhältnismäßig ist und dass es kein EU-Nachweis ist, da sie zwei Länder (Belgien und Luxemburg) sowie den eigentlichen niederländischen Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers (möglicherweise mehr als 150 km vom Wohnort) ausschließt Nicht berücksichtigt. Es kann sein, dass der Abstand für eine in Belgien, Luxemburg, Deutschland oder Frankreich ansässige Person zu hoch ist, um zu pendeln, und als solche werden die extra-territorialen Kosten erheblich sein. Es besteht die Chance, dass dies auf der Grundlage der EU-Vorschriften in der Zukunft angefochten werden kann. Für Doktoranden, die ihren Doktortitel erhielten, während sie in den Niederlanden wohnten, wurde eine Erleichterung eingeführt. Diese Promotionen gelten nicht als lokal gemietet, und als solche können sie die 30 Entscheidungen beantragen, ohne aus dem Ausland zugeteilt zu werden. Sie müssen nur die Bedingung erfüllen, dass sie ihre niederländische Beschäftigung innerhalb eines Jahres nach der Promotion beginnen. Selbstverständlich muss das Mindestlohnniveau noch erfüllt werden, obwohl dies niedriger sein kann (Doktoranden jünger als 30 Jahre) oder nicht anwendbar (für Wissenschaftler und Forscher). Neue Vorschriften in Kraft seit 1. Januar 2012 Die neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2012 und als solche werden Anträge für die 30 Urteile bezüglich der Einsätze, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, nicht rückwirkend erfolgen. Bis zum 1. Januar 2012, können einige Steuergestaltungsmöglichkeiten im Falle der Notwendigkeit sein, vorwärts zu bewegen assignmentsemployments, für die die Anwendung für die 30 Entscheidung kann nach 1. Januar 2012 (wie zu niedrige Gehalt oder leben in innerhalb der 150 km Grenzgebiet verweigert werden ) Oder für die die neuen Vorschriften weniger vorteilhaft sein können (wie z. B. die maximale Zuteilungsfrist auf 8 Jahre). Da diese neuen Regeln recht umfangreich sind, haben die niederländischen Finanzbehörden angekündigt, dass neue Antragsformulare bald zur Verfügung gestellt werden. Höchstwahrscheinlich ist eine Vorabbewertung des Gehaltsniveaus bei Antragstellung auf 30 Urteile nicht möglich, da es sich auch um variable Komponenten handeln kann. Als solche wird erwartet, dass die niederländischen Steuerbehörden eine Erklärung des Arbeitgebers anfordern, in der angegeben wird, dass die erforderliche Gehaltsstufe erfüllt ist. Über die Lohnabrechnungsverwaltung können die niederländischen Steuerbehörden das Gehaltsniveau kontinuierlich überprüfen, und wenn das erforderliche Niveau nicht eingehalten wird, ist die Entscheidung 30 nach diesem Zeitpunkt nicht anwendbar. Als Ergebnis werden die niederländischen Steuerbehörden nachträglich eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung einreichen, um die falsch nicht erhobene niederländische Lohnsteuer (möglicherweise einschließlich Zinsen und Strafen) einzuziehen. In der Regel sind alle neuen Regeln auch anwendbar auf 30 Entscheidungen für Anstellungen erhalten, die vor dem 1. Januar 2012 zum Beispiel in Bezug auf die Regeln der direkten Ende der 30 herrschenden, wenn keine mit mehr einer niederländischen Beschäftigung ist auch anwendbar auf bereits bestehenden 30 Entscheidungen . Nachstehend finden Sie einige Übergangsregelungen, die eine Ausnahme von den neuen Regeln für 30 Entscheidungen betreffend Beschäftigungen darstellen, die vor dem 1. Januar 2012 begonnen wurden. 5-jährige Zwischenprüfung Wie bereits erwähnt, wurde eine erlassene 30 Entscheidung für eine erste Beschäftigung vor dem 1. Januar 2012 begonnen respektierte. Ab dem sechsten Jahr der Bewilligungsfrist hat der niederländische Steuerinspektor jedoch die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu veranlassen, nachzuweisen, dass der betreffende Arbeitnehmer nach wie vor die Anforderungen der 30 Urteile über die so genannte 5-jährige Zwischenprüfung erfüllt. Effektiv nach den vorläufigen Bestimmungen kann die Steuerprüfer (rückwirkend) für die verbleibenden Förderzeit nach 5 Jahren die Nutzung des 30 Entscheidung verweigern, wenn: Sie Mitarbeiter nicht das Minimum (steuerpflichtig) Gehaltsvorstellung für die Situation nicht erfüllt oder vor dem Rekrutierung aus dem Ausland, der Mitarbeiter lebte innerhalb der 150 km Grenze Radius. Mitarbeiter, die den 5-Jahres-Zeitraum vor dem 1. Januar 2012 bereits bestanden haben, sind nicht betroffen. Es kann jedoch ratsam sein, vor dem 1. Januar 2012 vor dem 1. Januar 2012 eine Zwischenprüfung mit dem niederländischen Steuerinspektor vorzunehmen, um etwaige Diskussionen mit den niederländischen Steuerbehörden (z. B. wenn eine Lohnsteuerprüfung stattfindet) zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass der ldquo25 Jahr Rückblick perioddquo und die ldquomaximum Gewährungszeit von 8 Jahren Regelungen nicht bei der 5-jährigen Zwischenprüfung angewendet werden. Wechsel des Arbeitgebers oder Abzugsverpflichteten Im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers oder der Quellenmittel ist es sehr wahrscheinlich, dass die neuen Regeln gelten auch (mit Ausnahme des ldquo25 Jahr zurück periodrdquo Regel), obwohl diese noch nicht ganz klar ist. Allerdings kann auch in diesem Fall für 30 Entscheidungen von Arbeitnehmern, die bereits vor dem 1. Januar 2012 die fünfjährige Förderperiode bestanden haben, die neue Regelung nicht anwendbar sein. Bitte beachten Sie, dass es unabhängig vom Antrag auf Erlass der 30 Beschlussfassung noch möglich ist, die tatsächlichen, vom Arbeitnehmer geleisteten außerordentlichen Kosten steuerfrei zu erstatten. Auch für den Fall, dass die weitere Verwendung der 30 Urteile verweigert wird. Sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht Rens van Oers, Expat-Experte bei Tax Consultants International per E-Mail oder telefonisch unter 31 (0) 20 570 9446,30-Regelung für Aktienoptionen 30-Entscheidung auch zu kontaktieren gilt von Aktienoptionen an Einkommen nach dem Verlassen des Raad Niederlande Hoge erhielt, 05-12-2011, CPG 1.101.873, BU8932 Uitvoeringsbesluit loonbelasting 1965 artikel 9, stimmt Uitvoeringsbesluit loonbelasting 1965 artikel 9B 30-regeling Attorney General Van Ballegooien mit dem Gericht, dass die Einnahmen aus Die nach dem Ausscheiden aus den Niederlanden bei X eingegangen sind, unter das 30 Urteil. X, ein Amerikaner, hat für die Firma A in den Niederlanden gearbeitet und war für das 30-Urteil berechtigt. Während seines Arbeitsverhältnisses gewährte ihm sein Arbeitgeber bedingte Aktienoptionen, die sofort nach seiner Abreise aus den Niederlanden bedingungslos wurden. Im Jahr 2006 erhielt X Einkommen aus den Aktienoptionen nach dem Verlassen der Niederlande. Im Streit war, ob die 30-Regel für das Aktieneinkommen gilt. Generalstaatsanwalt Van Ballegooien stimmt dem Gericht zu, dass die Erträge aus Aktienoptionen, die X nach dem Verlassen der Niederlande erhalten hat, unter das 30-Urteil fallen. Die AG kam zu dem Schluss, dass die Laufzeit der 30 Regel nicht mit der Abkehr von den Niederlanden im Hinblick auf das geschlossene System des Ausführungsbeschlusses über die Gehaltsabgabe 1965 und die Fallgeschichte der 35- und 30-Urteile endet. Auf der Grundlage der 30-Urteile kam der Generalstaatsanwalt zu dem Schluss, dass die bedingten Optionen auch in diese Gründe fallen, da dies mit den Absichten des Arbeitgebers vereinbar ist. Die Begründung des Gerichts, dass die Erträge aus Optionsrechten dem Zeitraum zuzurechnen seien, in dem X in den Niederlanden beschäftigt gewesen sei, sei nach Ansicht des Generalstaatsanwalts nicht vorzuziehen, da die Zuordnung zum Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer in den Niederlanden arbeite, zu einem anderen führen könne Einkünfte ausserhalb des Zeitraums, der ebenfalls unter das 30-Urteil fällt. Ein Ende der Anwendung des 30-Urteils kommt einmal und der Zeitraum der Förderfähigkeit ist eine Bedingung für die Einbringung eines Einkommens aus dem 30-Urteil, nach dem Attorney General. Nach Ablauf der Frist kann der ankommende Arbeitnehmer die Erstattung aller nach dem Gehaltssteuersatzgesetz 1964 (alt) entstandenen extraterritorialen Kosten erhalten. Darüber hinaus betrachtete der Attorney General die entstehenden extraterritorialen Kosten nicht als Voraussetzung für die Eignung für das 30-Urteil, weil es einen festen Charakter hat. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der eingehende Arbeitnehmer nach dem Verlassen der Niederlande weitere extraterritoriale Kosten tätigt. Schließlich erklärte der Generalstaatsanwalt die Berechnungsmethode des 30-Urteils. Der Attorney General beriet das Oberste Gericht, den Rechtsbehelf des Staatssekretärs als unbegründet zu erklären. Share on social media Unser Berater
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